Rheinland-Pfalz: Sägerklage richtet sich nicht gegen Waldbesitzer

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ASG 3 Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz/Fordaq
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Mit Klage vom 15. Mai 2020 macht die Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH Schäden in Höhe von derzeit rund 120 Mio. € geltend. Dieser sei entstanden, indem die mittelständischen Unternehmen sich gezwungen sahen, überteuertes Rundholz zu kaufen, dessen gebündelter Verkauf kartellrechtswidrig erfolgte. Die Klage richtet sich dabei einzig gegen das Land Rheinland-Pfalz und nicht gegen einzelne Waldbesitzer, betont die Gesellschaft. Das Land hatte zuvor in einer Pressemitteilung am 25. Juni 2020 von einer Klage gegen „hunderttausende Waldbesitzende“ gesprochen, was die Ausgleichsgesellschaft dementiert.

Wie die Forstministerin Ulrike Höfken in der Pressemitteilung zurecht klarstellt, war es schließlich das Land, das „die gemeinsame Vermarktung von Holz aus staatlichen, kommunalen und privaten Wäldern, landesgesetzlich geregelt“ hat. Dabei waren die kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts bekannt und haben schlussendlich zu den derzeitigen Reformen geführt. Den Waldbesitzern macht die Ausgleichsgesellschaft hingegen keinen Vorwurf und sie hält weiterhin an Bestrebungen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Waldbesitzer fest.

Die Ausgleichsgesellschaft steht Vergleichsgesprächen weiter offen gegenüber. Sollte das Land jedoch auf der bisherigen Position beharren, sei man bereit und in der Lage, die Ansprüche durch alle Instanzen hinweg zu verfolgen.

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